Breit abgestütztes Luzerner Komitee stellt sich gegen das Jagdgesetz

23. Juni 2020

Am 27. September entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das revidierte Jagdgesetz. Im Kanton Luzern setzt sich eine breite Allianz aus lokalen, kantonalen und nationalen PolitikerInnen, Vertretern aus der Forst- und Landwirtschaft, der Jagd- und den Naturschutzverbänden für ein Nein ein. Denn das missratene Gesetz schwächt den Artenschutz in unserem Land massiv.

 Im revidierten Gesetz steht nicht mehr der ausgewogene Kompromiss zwischen Schutz, Regulierung und Jagd im Vordergrund, sondern eine einseitige Anpassung auf Kosten bedrohter Tierarten. Es geht auch nicht mehr «nur» um den Wolf. Auch andere geschützte Tierarten können jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu zu sagen hätten. Während der Parlamentsdebatte wurden schon die nächsten möglichen Opfer herumgeboten: Luchs und Biber. «Auch geschützte Vogelarten wie der Höckerschwan, Graureiher oder der Gänsesäger sind womöglich die nächsten Kandidaten für die Regulierung.» sagt Peter Knaus, Präsident von BirdLife Luzern.

Mehr noch: vor dem Hintergrund des beispiellosen Artensterbens hätte das Parlament allen Anlass gehabt, den Schutz für gefährdete Tierarten zu erhöhen! Es wäre die Chance gewesen, seltene Tierarten wie Feld- und Schneehase, Birkhuhn, Haubentaucher oder das Schneehuhn endlich zu schützen. Stattdessen bleiben sie jagdbar. Der Luzerner Jäger Pascal Ludin kann nicht verstehen, dass «auch der Feldhase, obschon er auf der Rote Liste der bedrohten Arten steht, weiterhin jagdbar bleiben soll. Den Hasen unter Schutz zu stellen, wäre ein klares Zeichen zugunsten des Artenschutzes gewesen.»

Das bisherige Jagd- und Schutzgesetz verkommt zu einem reinen Abschussgesetz und ist für das Luzerner Komitee «Jagdgesetz NEIN» ein inakzeptabler Rückschritt beim Artenschutz: Während eine Anzahl gefährdeter Tiere weiterhin jagdbar bleibt, sollen geschützte Tierarten neu abgeschossen werden können, ohne dass sie je einen Schaden verursacht haben. Mit dem neuen Gesetz müssten keine präventiven Schutzmassnahmen (z.B. Herdenschutz) mehr getroffen werden, bevor Tiere getötet werden dürfen. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt! «Soll die Schweiz ein Ort sein, an dem bedrohte Arten geschützt sind? Oder lassen wir zu, dass Tiere getötet werden, nur weil sie hier sind und möglicherweise Schaden anrichten könnten?» fragt Nationalrat Michael Töngi. Deshalb stellt sich schweizweit eine breite Koalition aus Parteien, Natur- und Umweltschutzorganisationen, Jägern und Förstern gegen den massiven Abbau beim Artenschutz im neuen Jagdgesetz.

 

 


Jagdgesetz: Kleine Revision hätte genügt

Am 19. März 2014 reichte der Bündner Ständerat Stefan Engler seine Motion «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» ein. SR Engler sagte dazu: «Dabei stehen Massnahmen zur Regulierung eines Wolfsbestandes im Vordergrund bei Tieren, die sich an ausreichend geschützte Herden oder Weiden wagen oder das scheue Verhalten gegenüber dem Menschen zu verlieren beginnen.» Eine kleine und gezielte Revision von Artikel 7 des JSG hätte genügt, um die Motion zu erfüllen.

Organisationen wie Pro Natura oder WWF unterstützten von Beginn weg Englers Absichten. Aus dem geplanten Wolfs-Kompromiss ergab sich jedoch ein «generelles Abschussgesetz». Die Sorgen der Bergbauern können und müssen ernst genommen werden. Nur: diese Chance wurde mit dem Jagdgesetz verpasst. Die parlamentarischen Beratungen über ein ausgewogenes Jagd- und Schutzgesetz können nach einem Nein am 27. September 2020 wieder aufgenommen werden.

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