Überregionaler Wildtierkorridor in Altwis – Jetzt umsetzen

14. Februar 2020

Die dicht besiedelte Schweiz ist für viele Tiere eine Herausforderung: Traditionelle Wanderrouten sind voller Hindernisse, ein Austausch ist vielerorts kaum mehr möglich. Im Richtplan sind deshalb seit 20 Jahren Wildtierkorridore behördenverbindlich festgesetzt. Diese gilt es in den Zonenplanungen umzusetzen, so dass die Wildtierwanderungen möglich und die Wildtierpopulation gesund bleiben, dank genetischem Austausch.

Schweizweit sichern Wildtierkorridore unverzichtbaren Raum für die grossräumigen Wanderungender Wildtiere. Nur wenn diese Korridore funktionieren, ist ein Austausch möglich und dasÜberleben der Wildtierpopulationen gesichert. Bedenklich daher, dass ein Grossteil dieser Korridorebeeinträchtigt ist: In der dicht besiedelten Schweiz zerschneiden Strassen, Bahnlinienund Siedlungen Lebensräume und Wanderrouten. Und auch die eigentliche Nichtbauzone ist jelänger je mehr bestückt mit Hindernissen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die traditionellenVerbindungen zu sichern und wo nötig aufzuwerten. Fabian Haas, Wildtierexpertedes WWF Zentralschweiz: «Die intensive Landnutzung und die rasch fortschreitende Zersiedelunggefährden die wenigen noch nicht verbauten Durchgänge.»

Wildtierkorridore sind behördenverbindlich 

Bereits seit 1998 sind Wildtierkorridore fester Bestandteil des kantonalen Richtplans. Als Bestandteil des Richtplans sind sie für Kanton und Gemeinden behördenverbindlich. Konkret müssen die Korridore in den kommunalen Zonenplänen verankert und die entsprechenden Bestimmungen in den Bau- und Zonenplanreglementen aufgenommen werden. «Eine Verankerung im Zonenplan der Gemeinde entspricht der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und ist damit nichts Aussergewöhnliches.», sagt Samuel Ehrenbold, Stv. Geschäftsführer von Pro Natura Luzern.

Im Hinblick auf die Erstellung von neuen Wildtierüber- und -unterführungen entlang des Luzerner Teilstücks der Autobahn A2 kommt dem stark beeinträchtigen Wildtierkorridor zwischen Altwis und Mosen im Luzerner Seetal eine zentrale Bedeutung zu. Die Naturschutzorganisationen begrüssen es deshalb sehr, dass die Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald sich zusammen mit der Gemeinde Altwis derzeit bemüht, die Freihaltezone des Wildtierkorridors in der laufenden Ortsplanungsrevision festzulegen. Die Befürchtungen einzelner Landwirte, dass die Festlegung der Freihaltezone gar die Existenz gefährden könnte, sind aus Sicht der Naturschutzorganisationen unbegründet. Mit dem Angebot Einzelfälle zu diskutieren, wurde in Aussicht gestellt, dass gemeinsam Lösungen gefunden werden.  

Rechtliche Ausgangslage ist klar

BirdLife Luzern, Pro Natura Luzern und WWF Luzern sind denn auch überzeugt, dass die Festlegung des Wildtierkorridors in der Zonenplanung unumgänglich ist. Sie berufen sich dabei insbesondere auch auf ein Bundesgerichtsurteil, wonach die überregionalen Wildtierkorridore den bundesrechtlich geschützten Lebensräumen gleichgestellt sind. Für Samuel Ehrenbold von Pro Natura Luzern ist klar: «Einen weiteren Aufschub oder eine Verkleinerung der Freihaltezone würden die Naturschutzorganisationen nicht tolerieren und sich voraussichtlich bis zur höchsten Instanz für die Festsetzung einsetzen.» 

Kontakte

Maria Jakober, Geschäftstelle BirdLife Luzern, maria.jakober@birdlife-luzern.ch

Fabian Haas, Wildtierexperte WWF Zentralschweiz, fabian.haas@wwf.ch

Samuel Ehrenbold, Stv. Geschäftsführer Pro Natura Luzern, samuel.ehrenbold@pronatura.ch

.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print